Podopieczny: Helena Cieśla
Data dodania: Niedziela , 25.05.2025
Im Zusammenhang mit dem schwachen Gesundheitszustand war Frau Cieśla die Rentnerin der III. Invalidengruppe. Aus dieser Forderung erhielt sie die niedrigste Ausstattung von der Sozialversicherungsanstalt, die sogar auf die Grundexistenz nicht ausreicht. Sie war zusätzlich zur Aufnahme einer Arbeit gezwungen. Obgleich die bescheide, aber erhaltene Belohnung in Verbindung mit der erhaltenen Leistung aus der Sozialversicherungsanstalt, ließ die einsame, kranke Person mit dem Geld kaum auskommen.
Doch, am 8. Januar 2001 wurde sie, die regelmäßig durch die Fahrbahn durchging, von dem ankommenden Wagen gestoßen. Im Ergebnis des Unfalles hat sie die ernsten Körper- und Kopfbeschädigungen, die bis heute mit der Ursache vieler Folgen der Unpässlichkeiten des ganzen Organismus sind. Die langwierige Behandlung nach dem durchgegangenen Unfall beitrug auch zur Befreiung von der ausgeführten Arbeit. Denselben wird Frau Cieśla nochmals in der sehr Finanzmisere eingefunden, denn die erhaltene (gegenwärtig) Ausstattung im Betrage von 523 Zloty erlaubt nicht sogar auf die Befriedigung des Grundlebensbedarfes , und außerdem auf die regelmäßige Behandlung und die posttraumatische Rehabilitation.
Die vollendete Schenkung unterliegt dem Abzug von den Grundlagen den Besteuerungen!!!